Organspende und Patientenverfügung - Widerspruch oder Ergänzung?

Organe können grundsätzlich nur bei aufrecht erhaltenem Kreislauf entnommen werden. Dafür sind intensivmedizinische Maßnahmen zwingend notwendig. Wenn jemand in seiner Patientenverfügung lebenserhaltende Maßnahmen ausschließt, steht das einer Erklärung zur Organspendebereitschaft erst einmal grundsätzlich entgegen. Dieser Widerspruch kann vermieden werden, wenn beides aufeinander abgestimmt wird.

Lesen Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen und erfahren Sie, wie Sie Ihre Verfügungen zu beiden Themen optimal aufeinander abstimmen können.

Unser Tipp: Organspende im Rahmen der Patientenverfügung regeln - auch nach der am 16.01.2020 verabschiedeten Zustimmungslösung so aktuell wie eh und je

Organspende PatientenverfügungDie aktuell vom Bundestag verabschiedete Lösung sieht vor, ein Onlineregister für die Erklärung zur Organspende (Zustimmung oder Ablehnung) zu schaffen. Das Gesetz bestätigt aber auch, dass die Patientenverfügung ein Ort bleibt, an dem man unabhängig von einem derartigen Registereintrag seine Haltung zur Organspende rechtswirksam dokumentieren kann. Und sie ist der einzige wirklich geeignete Ort, an dem dies im Zusammenhang mit den Verfügungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen widerspruchsfrei und so detailliert wie gewünscht formuliert werden kann. Welche Möglichkeiten ein zukünftiger Registereintrag also anbietet oder nicht, kann von Ihnen vernachlässigt werden, wenn Sie Ihre Haltung zur Organspende in Ihrer Patientenverfügung dokumentieren oder bereits dokumentiert haben.

Meine Patientenverfügung bietet Ihnen umfassende Auswahlmöglichkeiten, um Ihre Organspendebereitschaft widerspruchsfrei und nach Ihren persönlichen Wertevorstellungen im Rahmen Ihrer Patientenverfügung zu dokumentieren:

  • Definition eines Vorrangs (Organspende oder Verfügungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen der Patientenverfügung)
  • Beschränkung der Organspendebereitschaft auf bestimmte Anwendungssituationen, um Widersprüche zu vermeiden
  • Zeitliche Definition zu lebenserhaltenden Maßnahmen, die für den Fall einer möglichen Organspende notwendig sind, um die notwendigen medizinischen Schritte durchführen zu können
  • Beschränkung der Organspendebereitschaft auf bestimmte Organe
  • Optionale Notfallkarte mit Rund-um-die-Uhr-Onlineabruf Ihrer Patientenverfügung inkl. Ihren Verfügungen zur Organspende
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Warum soll ich mich für oder gegen eine Organspende entscheiden?


In Deutschland wird man erst mit einer schriftlichen oder mündlichen Willenserklärung zum Organspender. Die Spende eines Organs kann bei einem potentiellen Organempfänger eine lebensbedrohliche Erkrankung abwenden oder erhebliche Einschränkungen der Lebensqualität reduzieren und im besten Fall eine vollständige Regeneration ermöglichen. Die Entscheidung, ob man sich als Organspender zur Verfügung stellt,  kann aus persönlichen Gründen unterschiedlich ausfallen, sollte aber in jedem Falle dokumentiert sein, um für Angehörige und alle Beteiligten Klarheit zu schaffen und auch in diesem Punkt die eigene Selbstbestimmung zu wahren.

Wo kann ich meine Entscheidung zur Organspende dokumentieren?


Organspendeausweis wird präsentiertSie können Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme auf einem Organspendeausweis oder in Ihrer Patientenverfügung dokumentieren. Es handelt sich dabei um gleichwertige, rechtlich verbindliche Dokumente, die im Ernstfall berücksichtigt werden müssen. Daher ist es umso wichtiger, dass sich zwischen beiden Dokumenten keine Widersprüche ergeben. Wenn Sie dies vermeiden möchten, ist es durchaus sinnvoll, sich für die Dokumentation in nur einem der beiden Schriftstücke zu entscheiden. Siehe hierzu auch unser Tipp

Organspendeausweis oder Patientenverfügung - welches ist die bessere Lösung?


Im Rahmen des Organspendeausweises stehen Ihnen nur begrenzte Möglichkeiten zur Verfügung, Ihre Bereitschaft zur Organspende detailliert und individuell zu formulieren. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weist auf die Risiken einer widersprüchlichen Festlegung im Bezug auf eine erstellte Patientenverfügung hin und rät diesbezüglich zu Textbausteinen (wechseln zur BZgA-Webseite), die mit Hilfe eines Organspendeausweises nicht dokumentiert werden können. Im Rahmen einer Patientenverfügung können Sie diese Festlegungen dagegen umfangreich und genau formulieren. Siehe hierzu auch unser Tipp

Warum können zwischen einer Patientenverfügung und der Zustimmung zur Organspende Widersprüche entstehen?


Um die medizinischen Voraussetzungen für eine Organspende zu klären und eine Organentnahme vornehmen zu können, müssen bestimmte, lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden. Eine Voraussetzung ist die Feststellung des irreversiblen Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen (sogenannter „Hirntod“). Da diese Untersuchung selbst, aber auch eine etwaige spätere Organentnahme bestimmte Zeit in Anspruch nimmt, muss das Herz-Kreislauf-System für diesen Zeitraum aufrecht erhalten werden. Anderenfalls würden die Organe aufgrund der fehlenden Durchblutung Schaden nehmen und wären für eine erfolgreiche Übertragung nicht mehr verwendbar. Lehnen Sie jedoch in einer Patientenverfügung derartige lebenserhaltende Maßnahmen ab, steht dies im direkten Widerspruch zu Ihrer Zustimmung zur Organspende und verhindert im Regelfall eine erfolgreiche Organentnahme. Auch der Wunsch, z.B. im Falle einer schweren Krankheit zu Hause sterben zu wollen, schließt den Einsatz der für eine Organspende notwendigen, intensivmedizinischen Maßnahmen aus.

Wie kann ich einen Widerspruch zwischen meiner Patientenverfügung und meiner Erklärung zur Organspendebereitschaft vermeiden?


Hierfür sind mehrere Maßnahmen geeignet, die Sie einzeln oder auch miteinander kombiniert anwenden können:

  • Vorrang definieren:
    Definieren Sie, ob Ihre Zustimmung zur Organspende oder die von Ihnen im Rahmen einer Patientenverfügung getroffenen Verfügungen Vorrang haben. Sollten dann in einer Anwendungssituation aufgrund Ihrer Erklärungen dennoch Widersprüche entstanden sein, ist klar, für welchen Weg Sie sich entscheiden.
  • Einschränkung auf bestimmte Situationen:
    Erklären Sie Ihre Organspendebereitschaft nur für die Anwendungssituationen, in denen Sie in Ihrer Patientenverfügung entsprechenden, lebenserhaltenden Maßnahmen zugestimmt bzw. diese nicht abgelehnt haben.
  • Zeitliches Limit festlegen
    Wenn es Ihnen einerseits wichtig ist, durch eine Organspende anderen Menschen zu helfen, Sie aber andererseits deshalb die im Rahmen Ihrer Patientenverfügung erklärte Einschränkung oder Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen nicht komplett aufgeben möchten, können Sie eine zeitliche Begrenzung der Maßnahmen definieren, die im Rahmen einer möglichen Organentnahme notwendig werden.

Derartig individuelle Festlegungen sind sinnvoll nur im Rahmen einer entsprechenden Patientenverfügung zu treffen. Mehr dazu in unserem Tipp

Wie kann ich dafür sorgen, dass meine Entscheidung für oder gegen eine Organspende berücksichtigt wird?


Sofern Sie Ihre Entscheidung zur Organspende alleine mit dem Organspendeausweis dokumentiert haben, ist es natürlich wichtig, diesen mit sich zu führen.

Notfallkarte Patientenverfügung

Aber auch für den Fall, dass Sie Ihre Entscheidung im Rahmen Ihrer Patientenverfügung dokumentiert haben, können Sie mithilfe einer Notfallkarte, die bei uns in Verbindung mit dem Notfall- und Archivservice in unserem premium-Angebotspaket enthalten ist, auf die Patientenverfügung und somit auf Ihre darin enthaltene Entscheidung zur Organspende hinweisen. Vorteil von dieser Lösung ist darüberhinaus, dass Ihre Vertrauenspersonen, die idealerweise im Rahmen einer Vorsorgevollmacht auch über eine Ausfertigung Ihrer Vorsorgedokumente verfügen, zusätzlich Ihre Entscheidung kennen und in Ihrem Sinne handeln können. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Tipp

Wie detailliert kann ich meine Organspendebereitschaft erklären?


Sie können Ihre Bereitschaft zur Organspende jederzeit nach Ihren individuellen Vorstellungen anpassen und detaillierte Festlegungen treffen. So können Sie z.B.

  • Ihre Organspendebereitschaft auf bestimmte Situationen einschränken
  • Ihre Organspendebereitschaft auf bestimmte Organe einschränken oder bestimmte Organe davon ausschließen
  • Die Dauer der dafür notwendigen lebenserhaltenden Maßnahmen begrenzen

Mehr dazu in unserem Tipp

Sie haben noch weitere Fragen zur Organspende?


Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beantwortet auf einer ihrer Seiten die häufigsten Fragen zur Organspende. Zur Seite der BZgA wechseln

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